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Magazin: da.news

Neue Regeln für das Darmstädter Carree geplant

Bebauungsplan soll Einzelhandel, Gastronomie und Kultur in der Innenstadt stärken

Für das Carree und angrenzende Bereiche der Darmstädter Innenstadt sollen künftig neue planungsrechtliche Regeln gelten. Der Magistrat hat einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „M 35 – Carree Innenstadt“ zugestimmt und zugleich eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen.

Der Bebauungsplan umfasst das Innenstadtareal zwischen Rhein-, Ernst-Ludwig-, Schuchard- und Luisenstraße. Gegenüber der bisherigen Planung wird der Geltungsbereich angepasst. Neu einbezogen werden unter anderem der Weiße Turm und die Luisenstraße. Zudem soll das Verfahren künftig als beschleunigtes Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt werden.

Innenstadtcharakter soll erhalten bleiben

Mit dem Bebauungsplan will die Stadt die für eine Innenstadt typischen Nutzungen sichern und weiterentwickeln. Dazu gehören insbesondere Einzelhandel, Gastronomie sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. Auch kulturelle Angebote und Veranstaltungen sollen weiterhin ihren Platz in der Innenstadt haben.

„Wir wollen unsere Innenstadt als attraktive Einzelhandelsfläche sowie als lebendiges städtisches Zentrum weiterentwickeln und so den Innenstadtcharakter fördern“, erklären Oberbürgermeister Hanno Benz und Stadtplanungsdezernent Paul Georg Wandrey. Neue Ansätze müssten so umgesetzt werden, dass die Innenstadt weiterhin Raum für Begegnungen, Feste und kulturellen Austausch biete.

Dafür soll das Plangebiet in drei Teilgebiete mit unterschiedlichen Vorgaben aufgeteilt werden. Die Einteilung orientiert sich unter anderem an Lage, Verkehr, vorhandener Bebauung und Lärmbelastung.

Unterschiedliche Vorgaben für Wohnungen

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage, wo künftig Wohnnutzungen möglich sein sollen. Im Teilgebiet MK 1 sind Wohnungen grundsätzlich nicht vorgesehen. In MK 2 sind Wohnungen im Erdgeschoss ausgeschlossen. Ab dem ersten Obergeschoss können sie ausnahmsweise auf der vom Carreehof abgewandten Seite zugelassen werden.

Im Teilgebiet MK 3 sind Wohnungen ebenfalls im Erdgeschoss ausgeschlossen, ab dem ersten Obergeschoss jedoch grundsätzlich zulässig. Damit soll verhindert werden, dass typische Innenstadtnutzungen durch eine zunehmende Wohnnutzung verdrängt oder eingeschränkt werden.

Grundsätzlich möglich bleiben in den drei Bereichen unter anderem Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Büros und Verwaltungen sowie kulturelle, soziale, gesundheitliche, kirchliche und sportliche Einrichtungen.

Spielhallen, Wettbüros und Boardinghouses ausgeschlossen

Nicht zugelassen werden sollen unter anderem Vergnügungsstätten wie Spiel- und Automatenhallen oder Wettbüros. Auch gewerbliches Wohnen beziehungsweise Wohnen auf Zeit in Form von Boardinghouses, Ferienwohnungen und bestimmte eigenständige Werbeanlagen sind ausgeschlossen.

Zusätzliche Vorgaben zur Gestaltung von Fassaden, Dächern und Werbeanlagen sollen für ein geordnetes Erscheinungsbild sorgen. Begrünungsmaßnahmen sind vorgesehen, um das Stadtklima zu verbessern und das Gebiet ökologisch aufzuwerten.

Veränderungssperre soll Planungsziele sichern

Die beschlossene Veränderungssperre soll verhindern, dass während des laufenden Bebauungsplanverfahrens Entwicklungen entstehen, die den Planungszielen der Stadt entgegenstehen.

Als nächster Schritt soll der Offenlagebeschluss vorbereitet werden. Sowohl der geänderte Aufstellungsbeschluss als auch die Veränderungssperre müssen noch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.

(DARMSTADT – RED/PSD/stip)