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DSGVO für Vereine! Ein neues Angebot der VHS Darmstadt

vhs-Abend am 18. September: Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung und was Vereine wissen müssen

Vom 25. Mai 2018 an gilt die neue Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als geltendes Recht. Der Datenschutz gilt in der Europäischen Union als Grundrecht. In der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 heißt es: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Die neue DSGVO ist ab sofort unmittelbar anwendbar und wir ergänzt durch das BDSG-neu. Das hat auch Konsequenzen etwa für Vereine, ehrenamtliche engagierte Bürgerinnen und Bürger, auch in der Digitalstadt Darmstadt: Worauf müssen Vereine achten, wenn man mit personenbezogenen Mitglieder-Daten arbeitet? Gerade ein Verein muss zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeiten. Welche Datenschutzhinweise müssen auf der Homepage sein? Wem darf man den Vereinsnewsletter senden? Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis, was muss es beinhalten?

  • Kursnummer: 103.02
  • Dozentin: Tina Kuhnwaldt
    LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
    Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (WWU Münster-Westfälische Wilhelms-
    Universität Münster) mit dem erforderlichen Fachwissen nach DSGVO und
    BDSG-neu.
  • Termin: Dienstag, 18. September 2018, 19:00 – 21:00 Uhr
  • Veranstaltungsort: Holzstraße 7
  • Entgelt: 12,00 €