Header Bild Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag

Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag

Verträge sind nur mit Unterschrift gültig, Preisauszeichnungen am Regal sind bindend und Händler müssen gekaufte Waren immer zurücknehmen? Vieles, was Verbraucher im Alltag als selbstverständlich ansehen, ist rechtlich gesehen nicht haltbar und oft nur Kulanz von Unternehmen.

Verträge auch ohne Unterschrift gültig

Wer morgens seine Brötchen beim Bäcker kauft, weiß: dieser Kaufvertrag ist ohne Unterschrift gültig. Doch wie sieht es bei einem Vertragsabschluss am Telefon aus? Hier ist die Überraschung oft sehr groß, wenn man nach einem freundlichen Telefonat eine Auftragsbestätigung mit Zahlungsverpflichtung im Briefkasten findet. In der Tat gibt es nur wenige Verträge, die unterschrieben werden müssen. Dazu zählt unter anderem der Immobilienkaufvertrag, für den man sogar noch zum Notar muss. Hilfreich ist die Unterschrift unter einen Vertrag aber immer, wenn man im Nachhinein beweisen muss, was eigentlich vereinbart war.

Preisauszeichnungen nicht immer bindend

Immer wieder kommt es vor, dass der am Regal ausgezeichnete Preis nicht identisch ist, mit dem Preis, den der Händler dann an der Kasse verlangt. Doch was gilt nun? Oftmals berichtigen die Händler dann an der Kasse den Preis und nehmen nur das, was am Regal stand. Doch das müssen sie nicht. Es ist reine Kulanz. Rechtlich gesehen, gilt immer der Preis, auf den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen.

Umtausch und Rückgabe nicht selbstverständlich

Inzwischen ist es in vielen Läden geübte Praxis, dass Kunden die gekauften Waren innerhalb einer bestimmten Zeit einfach wieder zurückgeben können. Die Unternehmen erstatten entweder den Kaufpreis oder stellen einen Warengutschein aus. Viele Verbraucher glauben deshalb, Sie hätten ein Recht auf Rückgabe. Doch das stimmt nicht. Dieses Recht gibt es nur bei Online-Käufen. Im stationären Handel hat man die Gelegenheit, die Ware vor dem Kauf zu prüfen. Deshalb gibt es dort kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Die Händler räumen die Möglichkeit der Rückgabe aber oft aus Kulanz ein. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollten sich vorsorglich eine Umtauschmöglichkeit – etwa auf dem Kassenbon – schriftlich bestätigen lassen.

Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz der Verbraucherzentrale zu den häufigsten Rechtsirrtümern!

Quelle: Verbraucherzentrale NRW – www.verbraucherzentrale.nrw