Header Bild Sicherheit

Sicherheit

 

Nutzungsbedingungen

  • Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) (im Weiteren als „Verleiher“ bezeichnet) verleiht registrierten Nutzern der Darmstadt-im-Herzen-App bei bestehender Verfügbarkeit das Lastenrad „DELTA-Diwan“.
  • Dieses wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Die digitale Umsetzung des Lastenradverleihs über DIH ist ein Projekt des „Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung“ (DELTA), Initiative „Reallabore der Energiewende“, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.
  • Die Leihe ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet und ein Nutzerkonto in der Darmstadt im Herzen-App angelegt haben.
  • Anbieter des Lastenrades DELTA-Diwan ist die HEAG
  • Für die Nutzung des DELTA-Diwan gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „DELTA-Diwan“ und die Bedienungsanleitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen DELTA-Diwan
(nachfolgend „AGB DELTA-Diwan“) gültig ab 25.05.2025

I. Grundsätzliches

1)      Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen DELTA-Diwan („AGB DELTA-Diwan“) gelten für die Nutzung des E-Lastenrades „Delta-Diwan“.

2)      Die HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) (im Weiteren als „Verleiher“ bezeichnet) verleiht registrierten Nutzern der Darmstadt-im-Herzen-App bei bestehender Verfügbarkeit das Lastenrad „DELTA-Diwan“. Dieses wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

3)      Die digitale Umsetzung des Lastenradverleihs über DIH ist ein Projekt des „Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung“ (DELTA), Initiative „Reallabore der Energiewende“, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.

4)      Das Lastenrad „DELTA-Diwan“ wird am Sharing-Hub TU Lichtwiese vom Verleiher zur Verfügung gestellt.

5)      Personen (männlich/weiblich/divers), die das Angebot der HEAG in Anspruch nehmen, werden im Weiteren als „Nutzer“ bezeichnet. Der Nutzer hat eine Verpflichtung zum besonders achtsamen und sorgsamen Umgang mit dem Lastenrad „DELTA-Diwan: „Be very gentle, it is a free rental”.

II. Registrierung und Nutzung

1)      Die Registrierung und Nutzung ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren.

2)      Die Registrierung für die Nutzung des Lastenrades „DELTA-Diwan“ erfolgt über die Darmstadt-im-Herzen-App.

3)      Die bei der Registrierung und im Ausleihprozess geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Die hinterlegte Mobiltelefonnummer ist durch SMS-Verifikation zu bestätigen. Nach erfolgreicher Verifikation erfolgt die Freischaltung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Falsche Angaben bei der Registrierung können zum Ausschluss vom Verleih des „Delta-Diwan“ führen.

4)      Mit einem Nutzerkonto kann das Lastenrad „DELTA-Diwan“ über die Darmstadt-im-Herzen-App zur Nutzung reserviert werden.

5)      Mit der Registrierung akzeptiert der Nutzer die jeweils aktuelle Fassung der “AGB DELTA-Diwan”, und der Bedienungsanleitung. Erfolgt eine Änderung der AGB, ist eine Zustimmung des Nutzers beim Entleihvorgang erforderlich.

6)      Der Nutzer ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen der persönlichen Daten (u.a. E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer aber auch Namens- und Adressänderungen) dem Anbieter über DIH unverzüglich mitzuteilen.

7)      Der Verleiher hat das Recht, in begründeten Fällen – insbesondere im Falle des Missbrauchs des Fahrrads und des Verleihsystems, der Verletzung von Nutzungsbedingungen sowie der fehlenden oder falschen Rückmeldung nach der Nutzung des „Delta-Diwan“, den Nutzeraccount vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und so den Nutzer von der Berechtigung zur Fahrradnutzung auszuschließen.

8)      Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzende Eigentumsrechte an dem Lastenrad „DELTA-Diwan“.

9)      Für die Ausleihe des DELTA-Diwan ist eine vorherige Reservierung notwendig.

III. Systemzugang

1)      Der Nutzende hat dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Verleiher zugewiesenen Anmeldeinformationen und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

2)      Der Nutzer ist verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu unterrichten, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Anmeldeinformationen und Zugangsdaten bekannt werden. Der Nutzeraccount wird unverzüglich gesperrt.

3)      Hat der Verleiher Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Anmeldeinformationen oder des Angebots, darf er den Systemzugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren.

IV. Buchung
1)      Die Ausleihe des Lastenrades „DELTA-Diwan“ startet mit Beginn der Reservierungszeit bzw. mit dem Öffnen der Verleihbox.

2)      Die Ausleihe des Lastenrades DELTA-Diwan endet mit der Rückgabe des Rades und des übergebenen Zubehörs sowie dem Schließen der Verleihbox.

3)      Das Lastenrad „DELTA-Diwan“ kann bis zu 24 Stunden geliehen werden.

4)      Für besondere Nutzungszwecke kann der Verleiher hiervon abweichende Einzelabreden treffen.

V. Verfügbarkeit des Angebots und der Nutzungsplattform

1)      Der Nutzende hat keinerlei Ansprüche auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der Nutzungsplattform und des Fahrrades.

2)      Der Verleiher betreibt die Nutzungsplattform und das Angebot als Best-effort-Projekt. Die Verfügbarkeit des Angebots kann allerdings nicht zu jeder Zeit garantiert werden. Der Verleiher haftet daher nicht für Störungen oder Mängel der Nutzungsplattform und dem damit verbundenen Nutzungsausfall des Angebotes.

3)      Der Verleiher bemüht sich einen bestmöglichen Auskunftsdienst für Fragen und Rückmeldungen im Zusammenhang mit der Nutzungsplattform anzubieten. Der Verleiher stellt hierzu Kontaktdaten in der Darmstadt im Herzen-App bereit. Der Nutzende hat jedoch keinerlei Anspruch auf die Verfügbarkeit oder gewisse qualitative Standards des Auskunftsdienstes.

VI. Nutzung des Lastenrades „DELTA-Diwan“

1)      Der Nutzende ist für die Dauer der Leihe des Lastenrades für dieses verantwortlich. Das Lastenrad darf ausschließlich von dem registrierten Nutzer, der das Lastenrad gebucht und abgeholt hat genutzt werden. Das Weiterverleihen sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2)      Der Nutzende muss in der Lage sein, das Lastenrad zu fahren und über die erforderlichen Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung verfügen.

3)      Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.

4)      Der Nutzer darf das Fahrrad nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen. Der Nutzer ist für die Dauer des Verleihs des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dem Nutzer ist insbesondere untersagt,

a) die Transportvorrichtungen des Lastenfahrrads unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die jeweils zulässige Last zu überschreiten. Die jeweils maximal zulässige Last und das zulässige Gesamtgewicht hat der Nutzer der Bedienungsanleitung bzw. den Hinweisen des Verleihers zu entnehmen,

b) Kinder in der Lastenbox zu transportieren,

c) Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen,

d) das Fahrrad gewerblich zu nutzen,

e) leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe zu transportieren,

f) das Lastenfahrrad zu nutzen, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (0‰-Grenze)

g) bei Fahrradtest-Veranstaltungen oder Fahrradrennen teilzunehmen.

5)      Insbesondere ist der Nutzer verpflichtet,

a) sich vor der ersten Fahrt mit dem Lastenrad mit dem Fahrrad vertraut machen, die AGB DELTA-Diwan und die Bedienungsanleitung zu lesen und zu akzeptieren. Die AGB DELTA-Diwan und die Bedienungsanleitung sind auf der auf der Homepage Darmstadt im Herzen hinterlegt und werden mit der Ausleihe digital zur Kenntnis gegeben.

b) das Lastenfahrrad ausschließlich sachgemäß (vgl. § 603 BGB und siehe Bedienungsanleitung) zu benutzen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gemäß StVO zu beachten

c) vor Fahrtbeginn sich mit der Funktionsweise des Fahrrads vertraut zu machen und die Fahrtauglichkeit sowie die Verkehrstauglichkeit des Fahrrads zu überprüfen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes.

d) sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen,

e) etwaige Mängel am Lastenfahrrad dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mangel die Verkehrssicherheit beeinflussen, darf das Lastenfahrrad nicht weiter genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.

f) einen Diebstahl des Lastenfahrrads während der Ausleihe unverzüglich dem Verleiher sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Verleiher zu übermitteln.

g) das Lastenfahrrad zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrrad in sauberem und betriebsbereitem Zustand übergeben wird.

6)      Beginn und Ende der Ausleihe, Parken und Abstellen

a) Die Verleihstation befindet sich am Sharing-Hub Lichtwiese.

b) Die Ausleihe beginnt mit Beginn der Reservierungszeit. Mit Beginn der Nutzung des Lastenfahrrads sind die ausgehängten Informationen für die Entnahme des Lastenfahrrads aus der Verleihstation zu beachten.

c) Die Ausleihe endet mit Ablauf der Reservierungszeit. Die Rückgabe des Lastenfahrrads muss vor Ablauf der Reservierungszeit an der Verleihstation erfolgen.

d) Das Lastenfahrrad ist während eines auch nur vorübergehenden Nichtgebrauchs mit dem beigefügten Schloss an einem im Boden fest verankerten Gegenstand (typischerweise Fahrradständer oder Laternenmast) abzuschließen.

e) Der Nutzer hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass das Lastenrad im öffentlichen Raum nicht im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften abgestellt wird und durch das Lastenfahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist die Feststellbremse zu fixieren. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden

aa) an Bäumen,

bb) an Verkehrsampeln,

cc) auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt,

dd) auf PKW-Park- oder Stellplätzen

ee) vor, an und auf Feuerwehranfahrtszonen.

f) Über Nacht muss der Entleiher das Lastenfahrrad in einem trockenen Raum sicher verschließen.

g) Das Fahrrad muss zur Rückgabe in der Verleihstation am Sharing-Hub Lichtwiese regelgerecht zurückgegeben werden. Bei der Rückgabe sind die ausgehängten Informationen zur Rückgabe des Lastenfahrrads zu beachten.

h) Das Fahrrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Insbesondere ist die Ladefläche besenrein zurückzugeben

7)      Der Nutzende haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder sowie wie z.B. Führen des Fahrrades durch einen nicht berechtigten Dritten, Einsatz des Fahrzeugs für einen verbotenen Zweck und weitere allfällige Strafen, zuzüglich eventuell anfallender Verwaltungskosten.

8)      Wird das Lastenrad nicht an der Verleihstation am Sharing-Hub Lichtwiese zurückgegeben, fallen Verwaltungskosten für die Rückführung an.

9)      Der Nutzer ist verpflichtet, den Leihvorgang gemäß den ausgehängten Informationen zur Rückgabe des Lastenfahrrads zu beenden.

VII. Verstoß gegen Nutzungsvorschriften

Bei unzulässiger Nutzung ist der Verleiher berechtigt, die weitere Benutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen und den Nutzenden von der Ausleihe auszuschließen.

VIII. Unfälle

1.       Bei Unfällen ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich den Verleiher zu verständigen. Soweit bei Unfällen außer der Nutzenden auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist zudem in jedem Fall die Polizei zu informieren. Sollte die Hinzuziehung der Polizei nicht möglich sein, muss der Nutzer ein Unfallprotokoll erstellen, aus welchem sich Ort, Uhrzeit, Unfallablauf, Fahrzeug-Kennzeichen und beteiligte Personen mit Anschriften ergeben.

2.       Missachtet der Nutzer diese Mitteilungspflicht haftet er für den auf Seiten des Verleihers aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehende Schäden.

IX. Verwaltungskosten, Schäden und Verluste

1)      Im Falle von Schäden, Verlusten, Verschmutzungen, verspäteter Rückgabe und allen weiteren Kosten, die aus der Nichtbeachtung der Vereinbarungen entstehen, trägt der Nutzer die entstehenden Kosten inkl. Erstattung des ggf. angefallenen Verwaltungsaufwandes. Die Kosten ergeben sich aus dem aktuellen Preisverzeichnis, welches Teil dieser AGB ist.

2)      Der Verleiher muss die Forderungen bei dem Nutzenden geltend machen. Dies kann schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail) erfolgen.

3)      Einwendungen gegen Forderungen sind innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen.

4)      Gegen Forderungen des Verleihers kann der Nutzende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

X. Haftung des Verleihers

1)      Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wird der Verleiher vom Gesetzgeber ausdrücklich privilegiert. Er haftet nach § 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des Leistungsstörungsrechts. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Fahrrads ist daher auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verleihers beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2)      Der Verleiher ist nicht verpflichtet, das Fahrrad für den vertragsgemäßen Gebrauch instand zu setzen oder instand zu halten.

3)      Der Verleiher haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass das Fahrrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht, sowie für Schäden am Transportgut.

4)      Eine Haftung des Verleihers entfällt im Falle unbefugter und/ oder unerlaubter Benutzung des Fahrzeuges, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Verleihers zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.

 XI. Haftung des Nutzers

1)      Der Nutzer haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Fahrrads, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen am Fahrrad und am Zubehör, den Verlust des gesamten Fahrrads oder Untergang bzw. einzelner Teile.

2)      Sofern der Nutzende den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, ist die Haftung auf den in der Kostenübersicht aufgeführten Betrag begrenzt.

3)      Wichtig: Schäden, die durch das Fahren mit dem Fahrrad an fremden Sachen entstehen, sind über die private HAFTPFLICHT-Versicherung des Nutzers abgedeckt. Der Nutzer soll seinen Vertrag überprüfen, ob das Risiko der tretunterstützten Fahrräder mitversichert ist! Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird deshalb ausdrücklich empfohlen, diese sollte auch Schäden durch die Nutzung von Elektro-Lastenfahrrädern einschließen.

4)      Das Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert. Der Nutzer verpflichtet sich das Fahrrad bei Nichtgebrauch mit dem bei der Ausleihe vorhandenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Es ist an einem festen Gegenstand anzuschließen. Bei Diebstahl muss umgehend eine polizeiliche Anzeige durch den Nutzer erfolgen und der Nutzer unverzüglich darüber informiert werden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.

5)      Der Nutzer haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Verleiher aus einer Zuwiderhandlung gegen die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.

XII. Datenerhebung und Tracking

1. Das Lastenrad „DELTA-Diwan“ ist mit einem GPS-Modul der Firma IoT Venture GmbH ausgestattet, um eine Ortung des Lastenrads bei vornehmen zu können. Diese findet ausschließlich dann statt, wenn das Lastenrad trotz Ablauf des Reservierungszeitraums nicht zurückgegeben wurde. Es erfolgt keine automatisierte Verknüpfung der Bewegungsdaten mit Daten des Nutzenden.

2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung der Darmstadt-im-Herzen-App.“

XIII. Kündigung

Der Verleiher hält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, den Nutzenden in der Ausleihe einzuschränken oder auch temporär oder dauerhaft von der Ausleihe auszuschließen.

XIV. Sonstige Bestimmungen

1.       Von den AGB abweichende Einzelabreden sind Nutzenden vom Verleiher schriftlich zu bestätigen.

2.       Änderungen der AGB werden Nutzenden über die Darmstadt-im-Herzen-App und im Internet veröffentlicht.

3.       Es gilt deutsches Recht.

4.       Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

5.       Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit die Nutzende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn die Nutzende Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.

XV.      Verbraucherschlichtung

Der Verleiher wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

XVI. Kostenübersicht Lastenrad

1.       Das Lastenrad „DELTA-Diwan“ steht dank des finanziellen Engagements der Bundesrepublik Deutschland und der HEAG zur Verfügung.

2.       Dem Verleiher entstehen durch unsachgemäßes Verhalten und unzulässige Nutzung ein Mehraufwand, der zumeist Kosten verursacht.

3.       Der Verleiher behält sich vor die tatsächlich entstandenen Kosten, bestehend bspw. aus Reparatur- und Verwaltungskosten, den verursachenden Nutzenden in Rechnung zu stellen.

4.       Die nachfolgende Kostentabelle soll den Nutzenden einen Anhaltspunkt über häufig entstehende Kosten geben. Berechnet werden immer die tatsächlich angefallenen Kosten.

 

Übersicht regelmäßige Kosten Dienstleistungen Lastenrad

  • Ausleihe und Nutzung gemäß AGB: 0 €
  • Verspätete Rückgabe (je angefangener Tag): ca. 50 €
  • Fahrzeugüberführung (weil Rückgabe nicht ordnungsgemäß erfolgte)
  • im Stadtgebiet: ca. 50 €
  • Bearbeitungskosten bei Ordnungswidrigkeits- und Strafanzeigen (zzgl. Verwarn-/Bußgeld): ca. 30 €
  • Bearbeitungskosten für Schadensfälle (zzgl. Reparaturkosten): ca. 50 €
  • Reinigungskosten bei starker Verschmutzung: ab 50 €
  • Verlust eines Schlosses: ca. 100 €
  • Verlust/Beschädigung eines Schlüssels: ca. 50 €
  • Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Ladegeräts: ab 200 €
  • Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Akkus: ab 600 €
  • Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Lichts (vorne o. Hinten): ab 30 €
  • Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur Trittwinkel: ab 50 €
  • Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur eines Sattel: ab 70 €
  • Notwendiger Austausch/Ersatz/Reparatur einer Transportkiste: ab 50 €

 

Anleitung zur Nutzung des DELTA-Diwan Lastenrades

Download Bedienungsanleitung